Antworten auf die
wichtigsten Fragen
Sie haben Fragen zum Innovationswettbewerb TOP 100?
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten dazu.
Nutzen
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1.1 Warum sollten wir uns für eine Auszeichnung bei TOP 100 bewerben?
Das unabhängige Urteil und der hohe Bekanntheitsgrad des TOP 100-Siegels machen es zur erstklassigen Referenz für Innovationskraft im Mittelstand – gegenüber Kunden, Lieferanten, Medien, Banken und Bewerbern.
Mit der TOP 100-Auszeichnung erhalten Sie einerseits ein effizientes Marketinginstrument – und andererseits leistet die Teilnahme an TOP 100 auch einen Beitrag für künftige Bestleistungen: Die wissenschaftliche Leitung TOP 100 erstellt für Ihr Unternehmen eine umfassende Innovationsbilanz® samt Handlungsempfehlungen. Auf diese Weise können Sie Ihre Prozesse weiter optimieren und das Innovationsklima verbessern.
Schließlich bietet TOP 100 eine Plattform für wertvolle Kontakte und Erfahrungsaustausch auf hohem Niveau. Das Projekt TOP 100 ist somit gleichermaßen ein Instrument zur Organisationsentwicklung und zur Imagebildung.
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1.2 Was ist bei TOP 100 anders als bei anderen Auszeichnungen?
Seit über 30 Jahren zeichnet TOP 100 die innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand aus.
Es ist der einzige Innovationswettbewerb, der auf einem unabhängigen, wissenschaftlich fundierten Verfahren beruht und nicht von Unternehmen mit Drittinteressen getragen wird. -
1.3 Ist das Projekt auch für kleinere Unternehmen sinnvoll?
Gerade kleinere Unternehmen können ihre Innovationskraft häufig nicht in groß angelegten Medien- oder Werbekampagnen einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Der Grund dafür sind knappe Budgets und kleinere Belegschaften. Das Renommee der Auszeichnung TOP 100 sagt mehr als tausend Worte, und darüber hinaus erhalten alle TOP 100-Unternehmen im Rahmen des TOP 100-Leistungspakets professionellen Beistand bei Marketing- und PR-Aktivitäten.
Leistungen/Kosten
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2.1 Welche Leistungen bekomme ich für mein Geld?
Die Bewerbung bei TOP 100 ist kostenlos. Wenn Sie es aber in die TOP 100 schaffen, ist für die Lizenzierung des Siegels und die begleitenden Leistungen eine Gebühr zu entrichten.
Unternehmen, die es nicht in die TOP 100 schaffen, zahlen keinerlei Gebühr.
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2.2 Andere Wettbewerbe sind kostenlos – warum kostet es bei Ihnen etwas?
TOP 100 beruht auf einem unabhängigen Verfahren, das nicht von Unternehmen mit Drittinteressen getragen wird. Der Wettbewerb hat somit keine Sponsoren, die eine finanzielle Unterstützung leisten könnten.
Wird Ihr Unternehmen bei TOP 100 ausgezeichnet, profitieren Sie von einem umfangreichen Leistungspaket. Sie zahlen somit lediglich für den Aufwand, der durch die begleitenden Maßnahmen entsteht.
Darüber hinaus gewähren wir Ihnen absolute Datensicherheit. Ihre Daten werden lediglich im Zusammenhang mit dem Projekt verwendet und auch nicht an Dritte weitergegeben.
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2.3 Kaufe ich mir einen Titel?
Nein. Nur diejenigen Unternehmen, die erfolgreich das strenge, wissenschaftliche Verfahren durchlaufen, erhalten die Auszeichnung mit dem TOP 100-Siegel. Unternehmen, die es nicht in die TOP 100 schaffen, zahlen keinerlei Gebühr.
Allein die wissenschaftliche Leitung rund um Prof. Dr. Nikolaus Franke von der Wirtschaftsuniversität Wien ermittelt, ob es ein Unternehmen in die TOP 100 schafft – oder nicht. compamedia als Organisator hat keinerlei Einfluss auf die Bewertung durch Prof. Dr. Franke.
Teilnahme
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3.1 Wer kann sich bewerben?
Als Mittelständler können Sie in einer der folgenden Größenklassen an den Start gehen:
- A: bis 50 Mitarbeitende
- B: 51 – 200 Mitarbeitende
- C: über 200 Mitarbeitende
Bewerben können sich Unternehmen aus allen Branchen und Wirtschaftszweigen, also sowohl produzierende Betriebe als auch Dienstleister. Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 3 Jahre am Markt sein.
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3.2 Kann ich auch als Start-up teilnehmen?
Ja, jedes Unternehmen kann sich bewerben, das über gefestigte Innovationsstrukturen verfügt. Als Start-up sollten Sie aber mindestens drei abgeschlossene Geschäftsjahre vorweisen können. Start-ups, die kürzer als die geforderte Zeitspanne am Markt agieren, haben oftmals noch keine etablierten Managementstrukturen. Eine Bewerbung bei TOP 100 ist in diesem Fall nicht sinnvoll.
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3.3 Kann ich auch als Gruppe teilnehmen?
Ja, die Teilnahme ist sowohl als Gruppe als auch als Einzelunternehmen möglich. Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich als Gruppe bewerben, dann müssen Sie die Fragen im TOP 100-Fragebogen auch in Bezug auf die Gruppe beantworten.
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3.4 Ich finde TOP 100 spannend, aber ich weiß nicht, ob sich mein Unternehmen für eine Teilnahme eignet.
Sie können Ihre grundsätzliche Eignung z. B. mit unserem Innocheck prüfen.
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3.5 Wer entscheidet, wer in die TOP 100 kommt?
Anhand der Innovationsanalyse und gegebenenfalls ergänzender Telefonate bewertet die wissenschaftliche Leitung rund um Prof. Dr. Nikolaus Franke von der Wirtschaftsuniversität Wien die Innovationskraft Ihres Unternehmens.
Dabei werden die folgenden fünf Bewertungskategorien zugrunde gelegt:
- Innovationsförderndes Top-Management
- Innovationsklima
- Innovative Prozesse und Organisation
- Open Innovation / Außenorientierung
- Innovationserfolg
Um mit dem TOP 100-Siegel ausgezeichnet zu werden, müssen Sie einen bestimmten Rankingwert erreichen.
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3.6 Wie bewerbe ich mich?
Sobald die neue Bewerbungsphase im April 2024 startet, können Sie sich direkt auf unserer Website für die TOP 100 bewerben.
Unmittelbar nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie den Link zu Ihrem Onlinefragebogen für die Innovationsanalyse. Für die Beantwortung der Fragen sollten Sie drei bis vier Stunden Arbeitszeit einplanen. Insgesamt haben Sie vier Wochen Zeit.
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3.7 Kann ich den Fragebogen ausdrucken und per Post schicken?
Die Befragung findet ausschließlich online statt. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, sich den aktuellen Stand Ihres Fragebogens als PDF zu exportieren und auszudrucken.
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3.8 Was passiert, wenn wir es nicht in die TOP 100 schaffen?
Es entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Sie können sich im folgenden TOP 100-Jahr erneut bewerben.
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3.9 Kann ich zusätzliche Unterlagen beifügen?
Nein, das ist nicht möglich.
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3.10 Werden die Angaben geprüft?
Die Angaben werden stichprobenartig von der wissenschaftlichen Leitung geprüft, beispielsweise durch telefonisches Nachfassen, durch Recherchen und bei den Aspiranten für den Titel Innovator des Jahres® auch vor Ort.
Sollten sich darüber hinaus Unklarheiten bei der Auswertung ergeben, wird sich die wissenschaftliche Leitung ebenfalls bei Ihnen melden. Es sind außerdem immer wieder Logikfragen im Fragebogen enthalten, bei denen sich Unwahrheiten schnell aufdecken lassen.
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3.11 Werden Unternehmen besucht?
Besucht werden jene Unternehmen, die in einer der drei Größenklassen auf einem der ersten drei Plätze liegen. Aus diesen Kandidaten wird dann später in jeder der drei Größenklassen der „Innovator des Jahres®“ durch die TOP 100-Jury gewählt.
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3.12 Entscheidet auch die Jury darüber mit, wer das TOP 100-Siegel erhält?
Nein, die Entscheidung, welche Unternehmen es in die TOP 100 schaffen, trifft allein die wissenschaftliche Leitung.
Die Jury wählt aus den besten drei Unternehmen jeder Größenklasse den jeweiligen „Innovator des Jahres®“. Wer zu den besten drei Unternehmen einer jeden Größenklasse zählt, entscheidet die wissenschaftliche Leitung. -
3.13 Wie viele Unternehmen werden ausgezeichnet, und wie viele bewerben sich?
Bei TOP 100 können in jeder der drei Größenklassen maximal 100 Unternehmen ausgezeichnet werden.
Die Unternehmen müssen einen bestimmten Rankingwert erreichen, um die TOP 100-Auszeichnung zu erhalten. Da allein die wissenschaftliche Leitung entscheidet, wer in die TOP 100 kommt, variiert die Zahl der ausgezeichneten Unternehmen von Jahr zu Jahr.
In der Runde 2022: 294 Unternehmen bei 436 Bewerbern
In der Runde 2023: 300 Unternehmen bei 550 Bewerbern
In der Runde 2024: 287 Unternehmen bei 388 Bewerbern
Nutzungsrechte des Siegels
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4.1 Wer darf das TOP 100-Siegel tragen?
Ausschließlich das rechtlich eigenständige Unternehmen, das sich an TOP 100 beteiligt und sich der Untersuchung durch Prof. Dr. Nikolaus Franke gestellt hat, darf das Siegel verwenden. Tochter- oder Nachfolgegesellschaften sind dazu nicht berechtigt.
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4.2 Wie darf das TOP 100-Siegel eingesetzt werden?
Sie dürfen das Siegel räumlich und zeitlich unbegrenzt nutzen, zum Beispiel auf Ihrer Website, auf Plakaten, in Anzeigen, auf Give-aways und Drucksachen – Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!
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4.3 Was muss dabei beachtet werden?
Das TOP 100-Siegel darf nicht verändert werden. Das betrifft ausdrücklich:
- die Proportionen (die Größe darf der Druck-/Abbildungsgröße natürlich angepasst werden),
- die Farbe (schwarz-weiß ist erlaubt, diese Version stellen wir Ihnen zur Verfügung),
- und den Text.
Insbesondere darf das Siegel nicht ohne die darin angelegte Jahreszahl verwendet werden!
Auswertung
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5.1 In welcher Form erhalten wir die Analyse unseres Innovationsmanagements?
Als ausgezeichnetes Unternehmen erhalten Sie von Prof. Dr. Nikolaus Franke von der Wirtschaftsuniversität Wien und seinem Team ein individuelles Feedback in Form einer umfangreichen Innovationsbilanz®. Sie bildet Ihren Status quo in Sachen Innovationsmanagement ab und zeigt auf, wo Sie im Vergleich zu den anderen TOP 100-Unternehmen stehen. Sie gibt ganz konkrete Hinweise, wie Sie noch erfolgreicher am Markt operieren können.
Unternehmen, die bereits mehr als einmal bei TOP 100 ausgezeichnet wurden, erhalten zudem eine Fortschrittsbilanz. Diese zeigt die Entwicklung des Unternehmens in den einzelnen Bewertungskategorien seit der ersten Teilnahme.
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5.2 Wie seriös ist die Auswertung?
Die Auswertung wird von Prof. Dr. Nikolaus Franke von der Wirtschaftsuniversität Wien und seinem Team nach objektiv nachvollziehbaren Kriterien vorgenommen und basiert auf der aktuellen internationalen Forschung. Mit 25 Forschungspreisen und mehr als 200 Veröffentlichungen gehört Franke international zu den führenden Innovationsforschern.
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5.3 Werden alle Unternehmen in einen Topf geworfen?
Nein, es gibt drei Größenklassen, die sich nach der Zahl der Mitarbeiter richten.
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5.4 Gibt es ein Ranking, und wo werden die Unternehmen veröffentlicht?
Das jeweils beste Unternehmen einer jeden Größenklasse erhält den Titel „Innovator des Jahres“. Die jeweils zweit- und drittplatzierten Mittelständler werden ebenfalls besonders hervorgehoben.
Darüber hinaus gelangt kein Ranking an die Öffentlichkeit. Hintergrund ist der, dass beispielsweise ein Unternehmen auf Platz 50 gerade mal ein paar Zehntel schlechter sein kann als eines auf Platz 30. Durch das Veröffentlichen der Daten ohne den nötigen Background könnte ein falscher Eindruck entstehen.
Auszeichnung
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6.1 Welche Unternehmen werden ausgezeichnet?
Das TOP 100-Siegel erhalten Sie für Ihr Unternehmen dann, wenn Sie nach Auswertung aller Fragebögen auf einem der ersten einhundert Plätze in Ihrer Größenklasse liegen und einen bestimmten Rankingwert erreichen. Somit hängt Ihre Aufnahme in die TOP 100 auch von der Qualität der übrigen Teilnehmer ab. Der TOP 100-Fragebogen ermöglicht einen objektiven Vergleich der Teilnehmer, die Organisatoren haben keinerlei Einfluss auf das Ergebnis der Auswertung.
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6.2 Ab wann kann ich mit der Auszeichnung werben?
Im Januar erhalten Sie im Erfolgsfall die Nachricht, dass Ihr Unternehmen zu den TOP 100 gehört. Ab dem 1. Februar (Sperrfrist) dürfen Sie mit der Auszeichnung an die Öffentlichkeit gehen.