Aimondo GmbH: Aussetzung der Auszeichnung

3. Mai 2021

Am 26. April 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt, dass hinreichende Verdachtsmomente gegen die Aimondo GmbH wegen Verstoßes gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung besteht. In der Mitteilung der BaFIn heißt es: „In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden.“

Bis zur abschließenden Klärung der Angelegenheit hat compamedia als Ausrichter des TOP 100-Wettbewerbs dem Unternehmen Aimondo die Führung des TOP 100-Siegels und die Werbung mit der Auszeichnung untersagt.

Gemäß den Teilnahmebedingungen von TOP 100 ist compamedia berechtigt, Unternehmen bei unlauteren Geschäftspraktiken das Siegel zu entziehen.

Dem Unternehmen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

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Anna Riedl-Strasser

Projektberatung

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